Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes NRW

04.10.2018

für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019), Drucksache 17/3300
und
Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze, Drucksache 17/3303
sowie
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018), Drucksache 17/3400

Für die Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses am 04.10.18

Der VBE erkennt ausdrücklich an, dass die Landesregierung in ihrem Haushaltsentwurf für den Schulbereich einen Zuwachs von rund 750 Millionen Euro einplant und damit eine Investition in Bildung von rund 18,75 Milliarden Euro schafft.

Der VBE begrüßt ebenfalls, dass neue Stellen für die Schulen des Landes geschaffen werden sollen. Diese Stellen werden dringend benötigt, um kleinere Klassen sowie Inklusion zu ermög-lichen und die Integrationsarbeit an Schulen zu stärken.

Allein die Ausschreibung von Stellen ist allerdings angesichts des aktuell bestehenden Fach-kräftemangels nicht ausreichend bzw. zielführend. Auffällig ist doch, dass es auf dem Markt zu wenige Lehrkräfte gibt – insbesondere für die Sekundarstufe I und für die Grundschulen.
Nach Angaben des Ministeriums für Schule und Bildung wird es in den nächsten zehn Jahren in NRW einen Mangel von 15.000 Lehrkräften für die Grundschulen und für die Sekundarstufe I geben.
Der Landesregierung müsste es doch zu denken geben, dass es sich dabei genau um die Lehrämter handelt, die ein deutlich geringeres Einstiegsgehalt aufweisen als alle anderen Lehrämter. Sie ist daher gefordert, für diese Schulformen endlich die dringend notwendigen Anreize zu schaffen.

Der VBE fordert die Landesregierung auf, im vorliegenden Haushalt die Finanzmittel einzustellen, die der hauseigenen Lehrerbedarfsprognose wirksam entgegensteuern können. Dazu gehört in erster Linie die Umsetzung der Forderung des gleichen Lohns für gleiche Arbeit, denn Lehrkräfte gewinnt das Land nicht durch weitere Stellenausschreibungen. Erst wenn diese mit deutlichen Maßnahmen verbunden sind, die den Beruf insbesondere in der Grundschule und in der Sekundarstufe I attraktiver machen, kann Nordrhein-Westfalen den Lehrkräftemangel in den Griff bekommen.

Für den VBE ist unverzichtbar, dass mit dem Einbringen des aktuellen Haushalts zumindest ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung des gleichen Lohns für gleiche Arbeit durch die Lan-desregierung vorgelegt wird. Wir vermissen von den regierenden Parteien hierzu klare Aussa-gen. Die bisher zu dieser Thematik durchgeführten Anhörungen erwecken vielmehr den Ein-druck, dass einige Landtagsabgeordnete die massiven Auswirkungen des Lehrkräftemangels noch immer nicht verstanden haben. Die Zeit des Redens ist endgültig vorbei. Handeln ist ge-fragt – und zwar jetzt, damit die Versorgung aller Schulen mit entsprechend ausgebildeten bzw. qualifizierten Lehrkräften zeitnah gewährleistet wird.

In das Maßnahmenpaket zur Beseitigung des Lehrkräftemangels sind auch die Universitäten einzubeziehen, damit die Studienkapazitäten schnellstmöglich dem tatsächlichen Bedarf ange-passt werden können. Darüber hinaus fordert der VBE, dass mit dem vorliegenden Haushalt endlich auch die Ungerechtigkeit in der Bezahlung der Fachleitungen beseitigt wird. Diese Expertinnen und Experten der Lehrerausbildung verdienen für ihre Arbeit ebenfalls die entsprechende Wertschätzung – und zwar ein Beförderungsamt unabhängig von der Schulform. Auch in den Zentren für schulpraktische Lehrerbildung muss das Motto gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Die Einrichtung von Talentschulen und die Einstellung entsprechender Finanzmittel in den Haushalt hält der VBE mit Blick auf die vielfach beschworene Bildungsgerechtigkeit für mehr als bedenklich. Es bedarf aus unserer Sicht keines Schulversuchs, der erprobt, ob eine zeitgemäße Ausstattung und ausreichend Lehrkräfte die Bildungsqualität steigern.

Ziel der Landesregierung muss es vielmehr sein, diese Ausstattung und Mittel allen Schulen und damit allen Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Denn nur dann kann auch das umgesetzt werden, was der Koalitionsvertrag vollmundig ankündigt:
NRW – Land des Aufstiegs durch Bildung.

Momentan ist diese Ankündigung des Koalitionsvertrages in dem vorgelegten Haushaltsentwurf nicht zu spüren. Mittlerweile sind in dieser Frage einige Bundesländer dem Land NRW mehr als einen Schritt voraus.

Die Landesregierung muss aufpassen, dass es künftig nicht heißt:
NRW – Land des Ausstiegs aus der Bildungsgerechtigkeit.

01.10.2018
Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW

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