Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium

27.04.2018

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/2115
in Verbindung mit: Abitur nach 9 Jahren (Oberstufen-)Reform richtig angehen, Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1818

Der VBE NRW begrüßt die Leitentscheidung der Landesregierung zur Rückkehr ab dem Schuljahr 2019/20 zu G9.

Der VBE NRW positioniert sich klar gegen die Möglichkeit einer Wahlentscheidung für G8.

Die Wahlmöglichkeit, und damit die Fortführung eines Bildungsgangs G8 für Gymnasien, bringt in der Schulrealität deutliche Probleme mit sich. So weist der VBE NRW darauf hin, dass nur eine konsequente Rückkehr zu G9 in ganz NRW die Voraussetzung dafür schafft, die Durchlässigkeit für Schülerinnen und Schüler zwischen den Schulformen zu vereinfachen.
Zudem wird auf diese Weise innerhalb einer Schulform eine Zwei-Klassen-Gesellschaft ermöglicht und Gymnasien mit G8 sind weiterhin von der Sekundarstufe abgehängt.

Außerdem treffen die Gymnasien diese wesentliche Entscheidung im ersten Schulhalbjahr 2018/2019. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler der kommenden Klassen 5 und ihre Eltern zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher sein können, ob das Gymnasium, an dem die Anmeldung in diesem Jahr erfolgt ist, den Bildungsgang G8 oder G9 anbietet. Diese Sachlage führt zu Verunsicherungen, die nicht notwendig sind.

In der Praxis wird es auch Schwierigkeiten für Schülerinnen und Schülern bei erforderlichen Schulwechseln geben. Ein Schulwechsel von einem G9-Gymnasium auf ein G8-Gymnasium wird durch die unterschiedliche Unterrichtsgestaltung zu Komplikationen für die Betroffenen führen.

Die Einführung der zweiten Fremdsprache ab der Klasse sieben begrüßt der VBE NRW ausdrücklich, da dies deutlich die Durchlässigkeit für Schülerinnen und Schüler zwischen den Schulformen der Sekundarstufe I vereinfacht. Weiterhin wird das Verschieben der Einführung der zweiten Fremdsprache um ein Jahr nach hinten vielen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die erste Fremdsprache ab Klasse 5 in einem ausreichenden Zeitfenster zu vertiefen.

Auch begrüßt der VBE NRW, dass die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang am Ende der Klasse 10 am Abschlussverfahren (ZP10) teilnehmen und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben und kritisiert auch in diesem Bereich die Sonderregelungen für das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang, hier bleiben die alten Probleme der Schulabschlussvergabe nach G8 bestehen.

Der VBE NRW hält es für sinnvoll, in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Sekundarstufe I die Vorversetzung zum Ende eines Schulhalbjahres oder Schuljahres für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zu regeln. Auch die klar benannte Möglichkeit der Zusammenfassung n einer besonderen Lerngruppe und der damit verbundenen gezielten individuellen Förderung ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Der VBE NRW begrüßt weiterhin, dass die Landesregierung nicht von ihrem vorgesehenen Zeitplan abgewichen ist. Denn Qualität muss bei der Umstellung von G8 auf G9 wichtiger sein als Schnelligkeit. Die Wiedereinführung von G9 bedeutet für die Gymnasien grundlegend neue Konzeptionen und Lehrpläne für alle Jahrgänge und in besonderer Form auch für die Oberstufe. Die Ermöglichung der individuellen Verkürzung des neuen neunjährigen Bildungsganges am Gymnasium muss strukturell und inhaltlich gut grundgelegt werden.

Der VBE NRW weist nachdrücklich auf eine spezielle Problematik im Schuljahr 2023/2024 für Schülerinnen und Schüler hin, die zu diesem Schuljahr in die Oberstufe eines Gymnasiums mit dem Bildungsgang G9 wechseln möchten. Im Schuljahr 2023/2024 gibt es keine Einführungsphase nach ‚altem‘ G8-Muster mehr, aber auch noch keine Stufe 11 eines G9-Gymnasiums.
Hier fordert der VBE NRW die Landesregierung auf, rechtzeitig eine Lösung zu finden. Denn Schülerinnen und Schüler, die ihre Schule mit dem mittleren Schulabschluss inklusive der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufen abschließen, sollten angemessene und motivierende Lösungen erhalten.

Abitur nach 9 Jahren – (Oberstufen-)Reform richtig angehen
Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1818

Der VBE NRW unterstützt den Antrag der Fraktion der SPD im Hinblick darauf, dass die Reform nur für alle Schulen einheitlich gestaltet werden kann. Die Leitentscheidung für den Bildungsgang G9 muss für alle Gymnasien im Land NRW getroffen werden. Das bedeutet, dass das Abitur nach neun Jahren der Regelfall ist.

Ebenfalls ist der VBE NRW der Ansicht, dass alle Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Bestehen der Jahrgangsstufe 10 einen qualifizierten Abschluss erhalten müssen, parallel zu den Schülerinnen und Schülern der anderen Schulformen der Sekundarstufe I.

Schwierig ist es aus Sicht des VBE NRW eine Übergangsregelung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7, 8 und 9 zu schaffen, die es ermöglicht, dass auch diese Schülerinnen und Schüler von der Einführung der Reform profitieren können. Der Antrag der Fraktion der SPD zeigt nicht auf, wie solch eine Übergangsregelung aussehen könnte. Es ist zu befürchten, dass eine Übergangsregelung viel Unruhe in die Schulen bringt.


23.04.2018
Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW

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