Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf des Gesetzes der Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium
Wir bedanken uns für die Zusendung des Gesetzesentwurfes zur schriftlichen Stellungnahme. Der VBE begrüßt, dass Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2019/20 wieder die Möglichkeit bekommen, das Abitur nach 13 Schuljahren abzuschließen. Allerdings sind wir darüber enttäuscht, dass das verkürzte Abitur nicht konsequent abgeschafft wird. Verbändeübergreifend fordern wir gemeinsam mit der Landeselternkonferenz (LEK) die Abschaffung von G8. Die aktuelle Kompromisslösung der Wahlmöglichkeit ist zwar politisch nachvollziehbar, bringt jedoch Probleme mit sich. In der Schulrealität ist die Umsetzung der zwei Bildungsgänge schwierig. Eine eindeutige Grundsatzentscheidung wäre wünschenswerter, da diese Klarheit geschaffen hätte und eine Durchlässigkeit an allen Standorten ermöglichen würde.
Zwar sind die Hürden für einen Verbleib in G8 hoch, jedoch verunsichert die Wahlmöglichkeit. Eine Entscheidung der Schulen erfolgt erst nach der Aufnahme der aktuellen Stufe fünf. Es gibt keine Gewissheit, welcher Bildungsgang zukünftig an den jeweiligen Schulen angeboten wird. Hier gilt es, den aufnehmenden Schulen und den Grundschulen beratend zur Seite zu stehen.
Die Leitentscheidung ermöglicht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb einer Schulform, die wir ablehnen. G8-Gymnasien sind weiterhin von der Sekundarstufe abgehängt. Um zumindest die Durchlässigkeit für Schülerinnen und Schüler am neunjährigen Gymnasium zu vereinfachen, sollte die zweite Fremdsprache in der siebten Klasse beginnen. G9 sollte eine Durchlässigkeit für alle Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Eine entsprechende Entscheidung schafft mehr Chancengleichheit und mehr Bildungsgerechtigkeit.
Es ist zu begrüßen, dass die Sekundarstufe I wieder alle Schulformen bis einschließlich Jahrgang 10 umfasst und alle Abschlüsse in allen Schulformen der Sekundarstufe I vergeben werden.
Für eine zentrale Prüfung in der zehnten Klasse haben wir uns ausdrücklich ausgesprochen. Es darf keine Ausnahmen geben, da es sonst zu einer Ungleichheit im System kommt. Für die einheitliche Gestaltung fordern wir verbindliche 188 Wochenstunden. Die acht fakultativen Stunden dienen lediglich einer möglichen Halbtagsgestaltung.
Es ist richtig, dass die Landesregierung vom Zeitplan nicht abweicht und die Umstellung zum Schuljahr 2019/2020 bestehen bleibt. Eine Überstürzte Rolle rückwärts würde mehr schaden als helfen. Insgesamt können wir aber mit dem Gesetzesentwurf noch nicht zufrieden sein, da dieser, insbesondere durch die Wahlmöglichkeit, die oben benannten Probleme mit sich bringt.
07.12.2017
Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW
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